Organisation
Wenn man den Wald einfach nur wachsen lässt, wozu dann noch ein Amt?
Die Fläche des Nationalparks Hunsrück Hochwald umfasst rund 10.000 Hektar, verteilt auf die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz.
Das Nationalparkamt plant, betreibt und unterhält den Nationalpark. Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise, Besucherinnen und Besucher zu betreuen, die Wege zu pflegen und den Wildtierbestand zu regulieren. Kurzum: Der Nationalpark braucht eine Verwaltung, mit Chef, Team und Technik – das Nationalparkamt. Auf drei Abteilungen – mit jeweils eigenem Leiter – verteilen sich die Aufgaben des Nationalparkamtes.
Kontakt
Das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald befindet sich in Birkenfeld. Der Rangerstützpunkt ist am ehemaligen „Bunker Erwin“ in Börfink.
Nationalparkamt-Adresse:
Brückener Straße 24, 55765 Birkenfeld
Telefon: 06131 884152-0 | Fax: 06131 884152-999
Mail: poststelle(at)nlphh.de
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Alle Ansprechpartner*innen der Nationalpark-Verwaltung
Die Nationalpark-Gremien
Die Kommunale Nationalparkversammlung
Vertreter der Landkreise sowie der Verbands- und Ortsgemeinden bilden die Kommunale Nationalpark-Versammlung. Bürgerinnen und Bürger können einbezogen werden. Das Gremium wird vom Nationalparkamt in alle wichtigen Planungen und Maßnahmen eingebunden. Es muss zum Beispiel dem Nationalpark-Plan und dem Wegeplan zustimmen.
Der Nationalpark-Beirat
Dem Nationalparkamt steht ein Nationalpark-Beirat als sachverständiges Gremium zur Seite und berät zu allen grundsätzlichen Fragen der Erhaltung und Entwicklung des Nationalparks. Das Nationalparkamt richtet den Beirat ein und benennt die Mitglieder – in Abstimmung mit der Kommunalen Nationalpark-Versammlung.
Das Bürgerforum und die Bürgerbeteiligung
Mindestens einmal im Jahr lädt das Nationalparkamt zu einem Bürgerforum ein, um alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über Entwicklungen und Planungen im Nationalpark frühzeitig zu unterrichten und die Menschen der Region aktiv einzubeziehen. Hier besteht die Möglichkeit, Fragen zu klären und geplante Maßnahmen zu erörtern – das gilt auch für die Aufstellung des Nationalpark-Plans und des Wegeplans.
Das Nationalparkamt hat die Pflicht, eine darüberhinausgehende, zum Beispiel projektbezogene Bürgerbeteiligung zu unterstützen und Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen.