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Der Nationalpark als auch der Naturpark haben zum Ziel, die Natur zu bewahren und die Bevölkerung zu informieren. Hierbei liegt der Fokus des Nationalparks stärker auf der unberührten Natur und der Naturpark richtet sich mehr in die touristische Richtung aus.

Ein Nationalpark ist nach §24 BNatSchG (2009) so definiert, dass es ein rechtsverbindliches festgesetztes einheitlich zu schützendes Gebiet darstellt, welches großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart ist. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Leitspruch „Natur Natur sein lassen“ nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung ist. Im Gegensatz zum Nationalpark, welcher 75% der Fläche unberührt lassen muss, hat der Naturpark das Ziel, die Region nachhaltig touristisch zu erschließen und mit Bildungsangeboten zu informieren. Im Naturpark ist eine Einschränkung durch die Forst- und Landwirtschaft nicht gegeben. Des Weiteren erfolgt kein eigener Schutz der Landschaft oder Biodiversität