Zum Inhalt Zum Hauptmenü
»

Filteroptionen:

zurücksetzen
Kategorie
Auswahl bestätigen

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.

Wir sind kein Nationalpark der Verbote, sondern der Gebote. Dazu gehört, dass die Besucher*innen auf den Wegen bleiben sollen, um der Natur die Möglichkeit zu geben, sich störungsarm zu entwickeln.

Bei uns gelten aber auch die waldüblichen Regeln. In Deutschland ist es verboten Feuer im Wald zu machen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Wild campieren ist auch nicht erlaubt. Aber wir haben spezielle Trekking-Plätze mitten im Nationalpark eingerichtet, dort kann man eine Nacht in der Wildnis schlafen.

Weitere Infos:
Natur schützen im Nationalpark >
Trekking-Camps >

Grundsätzlich ja. Pilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden.

Gleichwohl sollten Besucher*innen im Interesse einer ungestörten Entwicklung sorgsam mit diesem Recht umgehen, damit die Schönheit und Vielfalt im Nationalpark erhalten bleibt.
Diese Berechtigung wird in den deutschen Nationalparks jedoch mitunter unterschiedlich geregelt & gehandhabt. Bitte informieren Sie sich daher in den Besuchereinrichtungen der Nationalparks oder auf der Website des entsprechenden Schutzgebietes.

Der Schutzzweck von Nationalparks ist es insbesondere, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Daher sollten die Besucher*innen der Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Vielerorts durchqueren Erlebnispfade und Rundwanderwege sämtliche Naturschönheiten und besonders wertvollen Bereiche.

In Nationalparks leben zahlreiche äußerst seltene und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die von freilaufenden Hunden gestört werden könnten. Daher bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen.

Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten.